"Nicht Sehen trennt von den Dingen. Nicht Hören von den Menschen"
- Immanuel Kant

"Wie bitte?!"

Auch wenn man es ungern zugibt: irgendwann lässt die Hörfähigkeit nach.

Die Betroffenen merken es manchmal erst später als das Umfeld: den Fernseher lauter stellen und wiederholtes Nachfragen sind die häufigsten Anzeichen für eine Veränderung der Hörfähigkeit.

Der Ablauf einer Hörgeräteversorgung

Zu aller Erst steht der Hörtest – dieser wird in der Regel beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt durchgeführt und gibt Aufschluss über die individuelle Hörfähigkeit.
Erachtet der HNO-Arzt eine Hörgeräteversorgung als notwendig, stellt er Ihnen ein entsprechendes Rezept aus.

Anschließend vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Brillen VOIGT-Filialen.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch treffen wir mit Ihnen eine Vorauswahl an Hörgeräten, die am Besten zu Ihren Bedürfnissen passen.
Diese Hörgeräte können Sie dann in Ihrem gewohnten Umfeld kostenlos zur Probe tragen, um sich sowohl mit den Hörgeräten und dem neu gewonnenen Höreindruck vertraut zu machen.

Während dieser Probephase vereinbaren wir mit Ihnen regelmäßige Kontrolltermine, um die Hörgeräte noch feiner einstellen zu können und um den Hörerfolg zu maximieren.

Die Probephase ist beendet, wenn wir gemeinsam das für Sie passende Hörgerät gefunden haben.

Tipp: auch ohne Rezept vom HNO-Arzt können Sie Ihr Gehör jederzeit in einem unserer Fachgeschäfte überprüfen lassen. Selbstverständlich kostenlos.

Was kosten eigentlich Hörgeräte?

Während der Probephase stellen sich viele Kunden die Frage, wie viel das jeweilige Hörgerät eigentlich kostet. Das hängt maßgeblich von der Ausstattung und dem Design ab.

Moderne Hörgeräte gibt es bereits aufzahlungsfrei*.

Wer zusätzlichen Komfort wünscht, etwa dass sich die Hörgeräte automatisch an die Hörsituation anpassen oder besonders klein und unauffällig sind, muss in der Regel einen zusätzlichen Eigenanteil leisten.

*zzgl. der gesetzl. Hilfsmittelgebühr von 10€ pro Hörgerät (nur in Verbindung mit gültiger ohrenärztlicher Verordnung)